Die Beurteilung der Denkmalverträglichkeit energetischer Maßnahmen am historischen Baubestand geht weit über die technische und bauphysikalische Bestandsanalyse hinaus. Hier werden die bauphysikalischen und bautechnischen Möglichkeiten im Einklang mit denkmalpflegerischen Belangen nachhaltig betrachtet. Nur in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde werden energetische Maßnahmen zur Umsetzung geplant.
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